Teilnahme- und allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr schließt mit uns keinen Beförderungsvertrag ab, sondern nehmt an einer gemeinschaftlichen Unternehmung teil, bei der es keine Passagiere gibt. Alle an Bord bilden die Crew. Ziel der Unternehmung ist die Vermittlung traditioneller Seemannschaft, Teamgeist und gemeinschaftlichen Wirkens. 

Der Reisebeitrag ist eine Kostenbeteiligung am Unterhalt und Betrieb des Schiffes. 

Nach der schriftlichen Buchungsbestätigung unsererseits ist eine Anzahlung von 50% des Reisebeitrages innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wird. Mit Eingang der ersten Anzahlung ist die Buchung bindend. 

 

Wird eine Anmeldung zurückgezogen, sind folgende Ausfallgebühren fällig: 

15% Storno/Bearbeitungsgebühren unabhängig vom Stornierungsdatum;  

20% im Falle einer Annullierung bis zu 6 Monaten vor Reisebeginn;
25% im Falle einer Annullierung bis zu 5 Monaten vor Reisebeginn;
30% im Falle einer Annullierung bis zu 4 Monaten vor Reisebeginn;
40% im Falle einer Annullierung bis zu 3 Monaten vor Reisebeginn;
50% im Falle einer Annullierung bis zu 2 Monaten vor Reisebeginn;
75% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Monat vor Reisebeginn;
90% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Tag vor Reisebeginn;
100% im Falle einer Annullierung am Tag des Reisebeginns.

Die %- Angaben beziehen sich auf den gesamten Reisebeitrag. Wir empfehlen eine persönliche Reiserücktrittsversicherung.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. 
 

Teilnehmer/innen eines Segeltörns auf der ALBIN KÖBIS müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, sie sind in Begleitung der Erziehungsberechtigten oder im Rahmen einer begleiteten Gruppenfahrt. 

Die Beteiligung am Bordleben oder an anderen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Unfall- und Reiseversicherung ist im Reisebeitrag nicht enthalten. 

Mit dem Betreten des Schiffes unterstellen sich alle Crewmitglieder den allgemein 

anerkannten Regeln der Seemannschaft sowie den Zoll- und Devisenbestimmungen und den nationalen und internationalen Bestimmungen des Seerechts, insbesondere der Kommando- und Weisungsgewalt der Schiffsführung. Bei Zuwiderhandlung oder Ungehorsam kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin des Schiffes verwiesen werden. 

 

Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund widriger Wetterlage, Krankheit, einer Havarie oder notwendiger Reparaturen, kann der Schiffsführer veranlassen, eine Reise nicht durchzuführen, zu unterbrechen, abzubrechen, den Reiseplan zu ändern oder einen anderen, als den angegebenen Zielhafen anzulaufen. Bei Sturm- oder Starkwindwarnung wird unser Schiff nicht in offene Seereviere auslaufen. Eine Rückgewähr des Reisebeitrags ist hiermit grundsätzlich nicht verbunden, ebenso wenig wie die Erstattung von evtl. zusätzlichen An- und Abfahrtskosten. Dies gilt jedoch insoweit nicht, als wir den wichtigen Grund zu vertreten haben. Auch werden wir euch den Teil des Reisebeitrags zurückerstatten, den wir durch den Ausfall oder den Abbruch an Aufwendungen erspart haben (z.B., soweit zutreffend, Kosten für Schiffsdiesel).  

Eine Haftung für den Ausfall einer Fahrt oder Verspätung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. 


Trotz Corona wollen wir natürlich segeln. Wir planen optimistisch zunächst alle Reisen wie vorgesehen mit Hygienekonzept und hoffen, dass wir fahren können. Selbstverständlich passen wir unsere Planung aber stets an die gerade geltenden Vorschriften und Verordnungen an. Zum Schutz der Crew und aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind Personen, die während der letzten drei Tage vor Abfahrt nicht nur flüchtigen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Reisebeitrags ist ausgeschlossen. 

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 
 

Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist eingeschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. „Kardinalpflicht“). 

Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Soweit unsere Pflichtverletzung Lieferungen und Leistungen betrifft, welche wir unentgeltlich erbringen, ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. 

Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten des Schiffsführers, des Eigners, der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin die Anerkennung dieser Reisebedingungen, dass es gesund ist und an keinen ansteckenden Krankheiten leidet.